Verkehrsrecht (Auffrischung 2025)
Gem. § 19 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 sind Feuerwehrangehörige regelmäßig besonders zu unterweisen, wenn sie Feuerwehrfahrzeuge unter Verwendung von blauem Blinklicht und Einsatzhorn führen. Der Inhalt dieses Kurses beinhaltet die in 4.5 DGUV Regel 105-049 beschriebene Unterweisung über das Verhalten im Straßenverkehr unter Benutzung von Blaulicht und Einsatzhorn (§§ Read more